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Brillen

Rücken Sie Ihre Augen ins rechte Licht


Mit einer Brille haben Sie nicht nur den rechten Durchblick: Sie vereinen gutes Sehen mit gutem Aussehen.

Sie können Ihren Typ unterstreichen oder nach Lust und Laune verändern. Dabei gibt es so viele Variationsmöglichkeiten wie Modelle. Doch auch der Tragekomfort sollte nicht vernachlässigt werden. Ihnen stehen viele neue Materialien zur Verfügung, welche die Brille leicht und flexibel machen. Und durch eine genaue Anpassung sorgen wir von KOCH-OPTIK dafür, dass Ihre Brille weder drückt noch rutscht.


Zahlt die Krankenkasse wieder meine Brille?

Anfang April 2017 ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger das Heil - und Hilfsmittelversorgungs-stärkungsgesetz (HHVG) in Kraft getreten. Die avisierte Wiederaufnahme der Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen wurde auf Grund der zu erwartenden Kosten jedoch stark eingeschränkt. Bedauerlicher Weise wurde auch die Festbetragsliste vom 01.03.2008 nicht überarbeitet. Dafür wurde den Krankenkassen 1,5 Jahre Zeit gegeben (bis Ende 2018). Dies ist aber mit Stand Feb/2021 immer noch nicht geschehen.

Für die Inanspruchnahme der Kassenleistung benötigen Sie eine erneute Erstverordnung durch einen Augenarzt. Folgeverordnungen können Sie dann direkt bei uns erhalten.

Für Versicherte besteht somit wieder ein Anspruch:

für den Zuschuß zu den Brillengläsern nach der Preisliste vom 01.03.2008:
• bei einer Sehstärke von über ±6,0 dpt,
• bei einer Zylinderstärke von über 4,0 dpt,
• bei einer Sehleistung von weniger als 20% auf einem Auge,
• bei einer Sehleistung von weniger als 30% auf beiden Augen
• bei einem Gesichtsfeld von weniger als 10° mit beiden Augen
• bei Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres egal welcher Stärke.

für den Zuschuß zu Kontaktlinsen nach der Preisliste vom 01.03.2008, wenn die Bedingungen für den Bezug von Brillengläsern erfüllt sind und zusätzlich:
• bei einer Sehstärke von über ±8,0 dpt,
• bei einer Zylinderstärke von über 3,0 dpt für Zylinder rectus und inversus,
• bei einer Zylinderstärke von über 2,0 dpt für Zylinder obliquus,
• bei Keratokonus
• bei Aphakie
• bei unterschiedlichen Stärken für das rechte und linke Auge von über 2,0 dpt.

Bei Erwachsenen entsteht wie bei allen Hilfmitteln die Pflicht zur Zuzahlung von 10% der Kassenleistung, mind. 5,- €, max. 10,- € pro Glas/-paar oder Kontaktlinse/-paar.